Internetfahndung wegen Pyrotechnik

13.06.2016

Am Freitag veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Bern unverpixelte Bilder eines Mannes, welcher der Verwendung von Pyrotechnika inmitten einer Menschenmenge verdächtigt wird. Fanarbeit Schweiz ist der Meinung, dass das Abbrennen von Pyrotechnika, sofern keine Menschen verletzt werden und die Pyrotechnika nicht als Wurfgeschoss gebraucht wird, nicht die Anwendung der Internetfahnung rechtfertigt.

Fanarbeit Schweiz kritisiert die Internetfahndung der Staatsanwaltschaft Bern Für die Fanarbeit Schweiz beweist die aktuelle Internetfahndung der Staatsanwaltschaft Bern, dass es zwingend nationale Richtlinien im Umgang mit Öffentlichkeitsfahndungen braucht. Die Staatsanwaltschaft Bern veröffentlichte am 10. Juni 2016 im Zuge einer Öffentlichkeitsfahndung ein unverpixeltes Foto eines gesuchten Mannes. Der Mann soll am 28. November 2015 anlässlich des Fussballspiels BSC Young Boys – FC St. Gallen Pyrotechnika in unmittelbarer Nähe von Personen gezündet haben. Mittlerweile hat sich der gesuchte Mann bei der Staatsanwaltschaft gemeldet.

Wie in ihrem aktuellen Jahresbericht ausführlich geschildert, stellt sich die Fanarbeit Schweiz auf den Standpunkt, dass Internetfahndungen stark in die Persönlichkeitsrechte eingreifen und nur bei schwerwiegenden Straftaten eingesetzt werden sollen. Dies ist bei der aktuellen Fahndung nicht der Fall, da weder jemand verletzt noch die Pyrotechnika als Wurfgeschoss verwendet wurde.

Christian Wandeler, Geschäftsleiter Fanarbeit Schweiz: “Wenn eine Person wegen dem Einsatz von Pyrotechnika im Internet ausgeschrieben wird, sprengt das aus meiner Sicht ganz klar die Verhältnismässigkeit.“

Die Fanarbeit Schweiz fordert in ihrem aktuellen Jahresbericht, dass nationale Regelungen betreffend die Delikte, bei denen eine Internetfahndung zulässig ist, eingeführt werden sollen. Wandeler dazu: „Wir sind für eine Einzeltäterverfolgung, aber auch diese muss verhältnismässig sein und die Persönlichkeitsrechte strikt beachten.“

Die Stellungnahme als Download

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